Deutsch-Arabischer Bildungsverein e. V.

 

Satzung

 

§1 (Name,Sitz)

 

1. Der Verein führt den Namen

Deutsch-Arabischer Bildungsverein.

 

2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz “e.V.“

 

3. Der Sitz des Vereins ist Kraichgauring 22 in 76694 Forst.

 

§2 (Zweck)

 

1. Der Verein verfolgt das Ziel, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in die deutsche

Gesellschaft zu fördern und zu unterstützen, sowie eine Brücke zwischen der deutschen und arabischen Kultur zu sein. Im Vordergrund der Vereinsarbeit steht deshalb die Bildung auf sprachlicher, kultureller, sozialer und kreativer

Ebene. Der Verein ist politisch und religiös neutral.

  

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch

Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§3 (Mitgliedschaft)

 

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. (gegebenenfalls auch juristische Personen)

 

2. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

 

3. Der Austritt aus dem Verein ist jeder Zeit möglich. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

 

4. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (bei juristischen Personen mit deren Erlöschen).

 

6. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegen über dem Vereinsvermögen.

 

7. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge von 10,00€ pro Jahr zu leisten.

  

§ 4 (Vorstand)

 

1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen

vertritt den Verein einzeln.

 

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.

 

§ 5 (Mitgliederversammlung)

 

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerdem muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens 1/7 der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

 

2. Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

 

3. Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten

beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. Soweit der Schriftführer nicht anwesend ist, wird auch dieser von der Mitgliederversammlung bestimmt.

 

4. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der

erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

5. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen

Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

 

6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter

und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

 

§6 (Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens)

 

1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

 

2. Bei Auflösung des Vereins, Entzugs der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt

das Vermögen des Vereins an Islamic Relief Deutschland e.V. in Max-Planck-Str. 42, 50858 Köln, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige

Zwecke zu verwenden hat.

 

Vereinsvorstand:

Mariam Zourab (1. Vorsitzende)

Fatima Spatz (2. Vorsitzende)

 

Der Verein ist gemeinnützig und im Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim mit der Registernummer VR 701464

eingetragen.